Berufskleidung – haben Mitarbeiter ein Mitspracherecht?

Berufskleidung – haben Mitarbeiter ein Mitspracherecht?

Einheitliche Berufskleidung in CI-gerechter Optik – das gehört für viele Unternehmen heute zum guten Ton. Doch wie bindet man hier auch die Mitarbeiter ein? Denn deren Zufriedenheit ist wichtig. Über rechtliche Aspekte und Tipps aus der Praxis.

Der eine möchte nur diese bestimmte Marke. Der andere findet die ausgewählte Hose unbequem. Ein dritter die Farbe der Berufskleidung unsäglich…. Der Unternehmer wiederum besteht auf den einheitlichen Auftritt im Corporate Design – und jene von ihm ausgesuchte Kleidung! Für so einige „vermintes Terrain“ und Grund für Zoff. Was also darf der Unternehmer bestimmen? Und muss der Arbeitnehmer wirklich anziehen, was sein Chef wünscht?

Ein Blick in die Gewerbeordnung (GewO) – Paragraf 106, verweist hier auf das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers*. Demnach darf dieser vorgeben, wie sein Betrieb, also auch die Belegschaft, nach außen in Erscheinung treten soll. Bei einer Verweigerung hat der Mitarbeiter mit einer Abmahnung zu rechnen. Demgegenüber steht allerdings das Persönlichkeitsrecht, das diese Befugnis wieder einschränkt…

Entscheidend ist immer, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, das äußere Erscheinen der Mitarbeiter zu bestimmen – sprich wenn diese seinen Betrieb öffentlich sichtbar vertreten. Und das kann für den Handwerker ebenso gelten wie für die Rezeptionistin im Hotel. Meist gilt auch noch: Je weniger Kundenkontakt, desto weniger Vorschriften bei der Kleidung. Ausnahme ist hier natürlich, wenn aus Sicherheits- oder aus hygienischen Gründen am Arbeitsplatz (z. B. Schweißerarbeiten, Straßenbau, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion) spezielle Arbeitskleidung-, bzw. Schutzausrüstung vorgeschrieben ist.

 

Blick in die Praxis

Was heißt das nun für die Praxis? Nachgefragt bei einem textilen Mietdienstleister, der unterschiedlichste Branchen und Gewerke ausstattet. „Die Einführung der Corporate Fashion ist ein Prozess, der alle Beteiligten fordert“, weiß Thomas Krause vom textilen Mietdienstleister DBL. „Zudem fällt das Thema in vielen Fällen unter die betriebliche Mitbestimmung.“ Hier sieht er es als sinnvoll und notwendig, den Betriebsrat, die Arbeitnehmervertretung oder eine Projektgruppe in die Planung einzubeziehen. „So werden viele gute Ideen und Anregungen eingebracht und eine sehr hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern erreicht – und das ist wichtig, da Corporate Fashion ohne sie nicht funktioniert.“

Laut Erfahrung des Experten zeigt sich auch, dass nur ein offenes innerbetriebliches Miteinander von Geschäftsführung und Team zu einer Lösung führt, die sich im beruflichen Alltag bewährt. Darum gehört für den Textilprofi im Vorfeld aller Entscheidungen die ausführliche Beratung inklusive individueller Bedarfsanalyse zum Konzept. „Aus meiner Sicht macht es Sinn, das Team mitentscheiden zu lassen. Auf Wunsch bieten wir dazu auch Tragetests an. Und setzen bei den von uns angebotenen Teilen auf Vielfalt, damit jeder für seine Größe und den individuellen Geschmack das Passende findet. Der einheitliche Auftritt aber dennoch gewahrt wird. Das ist heute gut miteinander vereinbar.“

Bestandteil ist auch die Klärung der Frage, wie die Abläufe rund um das Thema Berufskleidung künftig im Unternehmen organisiert werden. Sprich wer wäscht, bei Bedarf repariert, sich um die Nachbeschaffung kümmert. Auch hier sieht Thomas Krause Lösungen im Mietservice: „Wir übernehmen die komplette Organisation – von der Anschaffung und Individualisierung über die regelmäßige, fachgerechte Aufbereitung und Reparatur bis zur pünktlichen Auslieferung der frisch gewaschenen Kleidung direkt in die Betriebe. Neben dem Mitspracherecht empfinden die Mitarbeiter auch das als Wertschätzung.“

 

Durften die Mitarbeiter mitentscheiden?
Stimmen aus der Praxis von DBL Kunden:

 

Sabine Wenczel-Peer, gelernte Konditormeisterin, Köchin und Lebensmitteltechnikerin von der Biobäckerei Beumer & Lutum, Berlin:

„Es gab im Vorfeld ein Probetragen der Kleidung, das wurde uns von der DBL angeboten. Die Teamleiter führten diesen Testlauf durch, konnten bei der Auswahl mitentscheiden. Zu Anfang gab es zum Beispiel Skepsis, weil die T-Shirts nicht aus reiner Baumwolle sind, sondern aus Mischgewebe. Aber dieses ist hochwertig, hautfreundlich und zudem sehr strapazierfähig – übersteht also viele Wäschen und ist somit langlebiger. Die Qualität des Mischgewebes ist heute zudem viel besser als noch vor einigen Jahren – das hat auch unsere Mitarbeiter überzeugt. Es gab auch einen Tag der Anprobe für alle Mitarbeiter – damit die Kleidung auch wirklich jedem gut passt und sitzt. Egal bei welcher Figur. Das ist ja wichtig. Früher habe ich selbst in der Produktion gearbeitet und weiß, worauf es bei der Kleidung ankommt: Sie muss gut sitzen, robust sein, man muss sich wohl ihn ihr fühlen.

Kathrin Scheffel, Prokuristin, Scheffels Frischebackstuben, Raubach:

„Es gab ein Probetragen, dies hat uns unser Dienstleister, das DBL Vertragspartner Itex, ermöglicht. Die Mitarbeiterinnen in unserer Filiale Altenkirchen konnten die neue Mietkleidung in ihrem Arbeitsalltag ausgiebig testen. Kriterien waren: Gefällt sie? Ist sie bequem? Nach positiver Resonanz haben wir die Kleidung dann auch in den anderen Filialen eingeführt – hier als Betrieb einfach über die Köpfe hinweg zu bestimmen ist heute kontraproduktiv.“

Hanna Kruse, Geschäftsleitung, Kruse – Der Lecker Bäcker, Lüneburg:

„Ja, sie hatten ein Mitspracherecht. Unser persönlicher Ansprechpartner in der Kundenbetreuung von DBL Marwitz stellte hierzu Kollektionen vor. Und wir hatten dann auch eine Probewoche – in einer unserer Filialen wurde die neue Berufskleidung in der Praxis getestet. Auch das wurde uns seitens des textilen Partners ermöglicht. So konnten die Mitarbeiter ausprobieren, wie sich das Arbeiten darin anfühlt, wie sie sitzt. Die Kleidung kam gut an!“

 

Angelika Miedl, Konditorin und Betriebswirtin, Konditorei und Bäckerei Miedl GmbH, Bad Endorf:

„Wir haben die Mitarbeiter mitentscheiden lassen. DBL Stangelmayer hat uns unterschiedliche Kollektionen und Lösungen vorgestellt – intern haben wir dann im Führungskreis eine Auswahl getroffen. Dann konnten die Mitarbeiter im Verkauf die Kleidung probetragen, ihre Wünsche einbringen. Erst danach wurde eine Entscheidung gefällt. Seit 2014 werden wir so von DBL Stangelmayer für den Verkauf eingekleidet, 2017 folgten Backstube und Fuhrpark. Die Qualität der Kleidung stimmt einfach – sowohl in Optik und in Funktionalität als auch beim Komfort. Alles wichtige Aspekte, damit die Mitarbeiter die Kleidung gerne tragen.“